Mit Ihrer Reiseanmeldung (schriftlich, telefonisch oder persönlich) bieten Sie der Omnibusbetrieb
E. Meichsner GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Zum verbindlichen Vertragsabschluß für Mehrtagesfahrten ist
eine Anzahlung von 50,- Euro/Person zu leisten, bei Tagesfahrten 10,-
Euro/Person, bei Tagesfahrten mit Veranstaltungen 20,- Euro/Person. Die
Anzahlung ist 2 Wochen nach Buchung fällig, ansonsten erlischt die
Buchung ohne Anspruch. Der Restbetrag ist 2 Wochen vor Abfahrt zu
zahlen. Danach erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Vertragsinhalt sind
die im Katalog ausgewiesenen Reiseleistungen. Die im Katalog und auf
anderen
Prospekten ausgewiesenen Preise gelten pro Person in Euro ab
Haustür. Angegebene Sterne am Reiseziel kennzeichnen die
landestypische Komforteinstufung des bzw. der Hotels. |
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Bonusregelung: Bei Bezahlung des gesamten Reisepreises bis Ende Februar erhalten Sie 3%
Skonto. Für Vielfahrer gewähren wir einen Rabatt von jeweils 3% ab der 2. Mehrtagesbusfahrt
aus diesem Katalog pro Jahr. Der Nachweis hat durch den Reisenden zu erfolgen. Im Nachhinein
geltend gemachte Ermäßigungen können nur bei Neubuchung verrechnet werden. Gruppenbuchungen
aus dem Busreisekatalog ab 10 Personen erhalten bei Gesamtbezahlung 5%
Rabatt auf den Reisepreis pro Person. Dieser Nachlass ist nicht
kombinierbar. Jede Dritte bzw. weitere Person im Mehrbettzimmer
erhält 5% Ermäßigung auf den Reisepreis. Die
Kinderermäßigung beträgt bis zum 3. Geburtstag 100%,
bis zum 6. Geburtstag 40% und bis zum 14. Geburtstag 20% in Verbindung
mit mindestens einem Erwachsenen. Ab 3 Personen gilt der Nachlass nur
im Mehrbettzimmer. Vorgenannte Bonusregelungen gelten jedoch nicht
für Tagesfahrten, Fahrten zu Veranstaltungen (z.B. Semperoper),
Flugreisen, Schiffsreisen, Gruppenreisen, Schulfahrten und
Urlaubsreisen mit Bustransfer. Flug- und Schiffsreisen erhalten 3%
Nachlass bei Bezahlung bis Ende Februar bzw. lt. Reisebeschreibung.
Für Kurreisen sowie Fahrten zu Veranstaltungen gelten nur
Vielfahrerbonus,
Vorabbezahlung bis Ende Februar und Mehrbettzimmernachlass.
Kinderpreise auf Anfrage. Vorgenannte Boni gelten nicht für
Leistner-Reisen aus diesem Katalog außer 2. Reise im
Kalenderjahr und Frühzahlerbonus. |
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Reiseplan und Reiseeinteilung können vom Veranstalter geändert werden, insbesondere
bei veränderten Witterungs- und Straßenbedingungen oder höherer Gewalt. Ein Ausgleichsanspruch
besteht nicht. |
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Die Reisedurchführung
erfolgt ausschließlich im Komfort-Nichtraucherbus. Das
Fahrpersonal ist verpflichtet, auf das Rauchverbot hinzuweisen. In
angemessenen Abständen werden Pausen eingelegt. Während der
Frostperiode ist das Bus-WC nicht benutzbar. Für Kurz-, Tagesoder
Zubringerfahrten werden auch Busse ohne WC bzw. Kleinbusse eingesetzt.
Bei Flug- oder Schiffsreisen kommen ebenfalls bei entsprechender
Teilnehmerzahl Kleinbusse bzw. PKW
zum Einsatz. |
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Die Fahrzeiten unserer Busse werden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt
und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit
entstehende Folgen haften wir nicht. Aufgrund der immer kürzer
werdenden Buchungszeit durch Kunden stehen Abfahrtszeiten
frühestens 2 bis 3 Tage vor Reisebeginn fest. Wir bitten Sie, sich
nach der genauen Abfahrtszeit in Ihrem Buchungsbüro
zu erkundigen. |
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Die Sitzplätze
im Reisebus werden in der Reihenfolge der Anmeldung bzw. Anzahlung
vergeben. Erst nach Anzahlung erfolgt die definitive Sitzplatzvergabe.
Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
Außerdem kann die Lage des Sitzplatzes in den einzelnen
Fahrzeugtypen bzw. den Fahrzeugen der Partnerunternehmen abweichen.
Änderungen aus technischen oder organisatorischen Gründen
bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Informieren Sie sich bitte
über die
Sicherheitseinrichtungen in den Fahrzeugen. |
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Die Mindestteilnehmerzahl ist bei jeder Reise gesondert ausgewiesen. Wird eine Reise
vom Veranstalter wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl oder aus
zwingenden Gründen abgesagt, so ist der Kunde unverzüglich zu
verständigen und die geleistete Zahlung zurückzuerstatten.
Mindestfrist für Stornierungen durch den Veranstalter 2 Wochen vor
Reisebeginn. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. |
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| Ihr Reise- und Handgepäck
befördern wir kostenlos. Für 1-2 Gepäckstücke pro
Fahrgast ist ausreichend Stauraum vorhanden, jedoch mit begrenztem
Gewicht (ca. 20kg). Wir haften nicht für Beschädigung,
Verwechslung oder Diebstahl auch durch Fahrgäste sowie im Bus
zurückgelassene Gegenstände. Empfehlenswert ist eine private
Reisegepäckversicherung. Tiere (z.B. Hunde) werden nichtbefördert. |
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Für Pass-, Grenz-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist jeder Teilnehmer selbst
verantwortlich. Für evtl. auftretende Schäden haftet der Veranstalter nicht.
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Stornogebühren
für Reiseteilnehmer sind fällig, falls Ihre gebuchte Reise
aus irgendeinem Grund durch Sie abgesagt werden muss. Die
Reiserücktrittskosten fallen auch bei unverschuldetem
Rücktritt (z.B. Erkrankung, Todesfall o.ä.) an. Umbuchungen
sind bis 30 Tage vor Reisebeginn kostenfrei, ansonsten
Stornogebühren
der Vertragspartner. Stornogebühren entfallen bei Ersatzperson.
Stornogebühren:
bis 30. Tag vor Reisebeginn - Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro/Person
ab 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 15% vom Reisepreis
ab 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 30% vom Reisepreis
ab 14. - 5. Tag vor Reisebeginn 45% vom Reisepreis
ab 4. Tag vor Reisebeginn 60% vom Reisepreis
ab 2. Tag vor Reisebeginn 75% vom Reisepreis
Bei Nichtantritt der Reise 90% vom Reisepreis
Stornokosten für Eintrittskarten 100%
Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem Reiseveranstalter
nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend
gemachten Pauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende
nicht oder nur zur
Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. |
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Preisänderung
durch Wechselkursschwank ungen, MWSt. Änderung, erhöhte
Hafen- und Flughafengebühren usw. können an den Reisenden
weitergeleitet werden. Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a.) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b.) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstaltervom
Kunden verlangen. |
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Rückzahlung
für nicht in Anspruch genommene Leistung sind nur in dem Maß
möglich, in welchem der Veranstalter Nachlässe von seinem
Vertragspartner erhält. Ausgenommen davon sind Fahrtkosten,
Reiseleitungen oder Stadtführungen. Sollte ein Reisemangel (z.B.
veränderte Zimmerkategorie) eintreten und kein gleichwertiger
Ersatz möglich sein, besteht nur Anspruch auf Rückerstattung
des Zuschlages zwischen vorhandenen und gebuchten Reiseleistungen.
Weitergehende Ansprüche des Reiseteilnehmers sind ausgeschlossen.
Hat der Reisende schuldhaft
unterlassen, den Mangel
vor Ort anzuzeigen, besteht kein Minderungsanspruch. Reisemängel
sind nach Rückkehr innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
Vor Ort erfolgt keine Schadensanerkennung. Der Reisende ist
verpflichtet, zur Behebung von Leistungsstörungen
beizutragen. |
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Die Haftung des
Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Der Reiseveranstalter haftet nicht bei Schäden
durch höhere Gewalt (Streiks, Havarien, Grenzschließungen
usw.). Haftungsansprüche verjähren 6 Monate nach Reiseende.
Der
Unterzeichnende des
Reisevertrages haftet für alle darauf aufgeführten Personen,
die gleichzeitig die Allgemeinen Reisebedingungen anerkennen. Er ist
zur Weitergabe notwendiger Informationen verpflichtet. |
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Zusatzkosten wie Eintrittsgelder, Seilbahnfahrten usw. sind nicht im Preis enthalten (außer
speziell angegeben). Außerdem können bei Pauschalreisen
Zimmergröße, -lage und -ausstattung voneinander abweichen.
Weiterhin ist zu beachten, dass Dreibettzimmer oft Doppelzimmer mit
Zustellbett sind bzw. in verschiedenen Ländern andere Auffassungen
von Komfort, Pünktlichkeit, Verpflegung usw. herrschen. Für
eventuelle Zuschläge (z.B. Einzelzimmerzuschlag), sind die
Vertragspartner (Hotels, Fährgesellschaften usw.) verantwortlich. |
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| Bei Störungen
des Reiseablaufes durch den Fahrgast und erfolgter Abmahnung ist das
Bus- oder Hotelpersonal berechtigt, den Fahrgast von der weiteren
Reiseteilnahme ohneSchadensersatz auszuschließen. |
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Lassen Sie sich
über mögliche freiwillige Reiseversicherungen im Büro
beraten (Reiserücktritt, Reisekranken-, Rücktransport- sowie
Reisegepäckversicherung). Lt. Gesetz sind wir hierzu verpflichtet.
Für alle Reisen ist Insolvenzschutz
im Rahmen der Gesetzlichkeit gewährleistet. Die Allgemeinen
Reisebedingungen beziehen sich auf das derzeit gültige
Reiseverkehrsgesetz.
Es gelten generell die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters
lt. Katalog in der jüngsten Fassung. Ältere Ausgaben, auch
auf Reiseverträgen, verlieren ab Katalogerscheinen
ihre Gültigkeit.
Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung! Gerichtsstand ist Aue/Sachsen.
Stand: 01/2011
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